ausgeliefert oder übergeben

In Strafsachen gibt es eine Zusammenarbeit zwischen fast allen Ländern, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Andere Länder können Belgien ersuchen, einen Verdächtigen oder Verurteilten an sie auszuliefern, und Belgien kann andere Länder bitten, einen Verdächtigen oder Verurteilten an sie auszuliefern.

In der Praxis spricht man von “Übergabe” und “Auslieferung”. Eine Übergabe ist ein Ersuchen zwischen europäischen Ländern, die den Europäischen Haftbefehl anwenden. Eine Auslieferung ist ein Ersuchen zwischen Ländern, die den Europäischen Haftbefehl nicht anwenden, in der Regel außerhalb Europas. Die Begriffe werden oft synonym verwendet, aber verfahrenstechnisch gibt es einen großen Unterschied. Die Übergabe ist ein relativ schnelles Verfahren, da die europäischen Mitgliedstaaten auf gegenseitiges Vertrauen setzen. Die Auslieferung ist oft ein kompliziertes Verfahren, da es für alle Länder unterschiedliche Verträge gibt und immer das Eingreifen des Justizministers erforderlich ist. In beiden Verfahrensarten haben wir eine besondere Expertise aufgebaut.

In der täglichen Praxis ist die Übergabe das häufigste Verfahren. Wir raten unseren Kunden immer, sich von einem Anwalt sowohl

in dem Land, in dem die Übergabe beantragt wird, als auch in dem Land, in das die Übergabe erfolgen soll, unterstützen zu lassen. Im Laufe der Jahre haben wir ein internationales Netz von Strafverteidigern aufgebaut, mit denen wir problemlos grenzüberschreitend zusammenarbeiten können.

Der Verzicht kann aus 2 Gründen beantragt werden. Einerseits im Rahmen einer laufenden strafrechtlichen Untersuchung, um Sie befragen und möglicherweise verhaften zu können. Andererseits im Rahmen der Vollstreckung einer bereits von einem Gericht verkündeten Strafe.

In beiden Verfahren ist es sehr wichtig, von Anfang an unterstützt zu werden. Wir können Sie korrekt über das einzuhaltende Verfahren (“kurzes” oder “langes” Verfahren), über die Folgen des “Grundsatzes der Spezialität” (auf den Sie niemals verzichten dürfen!) oder über Ihr mögliches Recht, gegen eine Entscheidung, bei der Sie nicht anwesend waren, Rechtsmittel einzulegen, beraten.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Fragen zu stellen, die Sie per E-Mail an info@studio-penale.be stellen können.

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